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   BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04   

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https://dejure.org/2004,5400
BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04 (https://dejure.org/2004,5400)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1Z BR 61/04 (https://dejure.org/2004,5400)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1Z BR 61/04 (https://dejure.org/2004,5400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227
    Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines Nachlassgrundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Testamentsvollstreckers zur Sicherung der Rechte der Nacherben; Veräußerung eines Nachlassgrundstückes; Versterben des Testamentsvollstreckers ohne einen Nachfolger wirksam bestimmt zu haben; Auslegung eines Testamentes hinsichtlich des Verfügungsverbotes ...

Verfahrensgang

  • AG München - 66 VI 6304/69
  • LG München I - 16 T 21261/03
  • BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 935
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 296/302; 2001, 167/170).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutenden Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26 f.; MünchKomm BGB/Brandner 3. Aufl. § 2227 Rn. 11; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2227 Rn. 5).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 08.08.1985 - Allg. Reg. 72/85

    Abgabe des Verfahrens an das Gericht des jeweiligen Unterbringungsortes

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 296/302; 2001, 167/170).
  • OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08

    Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 935/937 m.w.N.).
  • AG Mülheim/Ruhr, 19.01.2021 - 4 VI 633/15
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLG v. 15.9. 2004, 1Z BR 61/04, ZEV 2005, 207 m. w. N.).
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